Grundstücke, die in eine gemeinnützige Stiftung eingebracht werden, unterliegen nicht der Grunderwerbssteuer. Sie gehen mit vollem Wert in das Eigentum der Stiftung über.
Eine eigene Stiftung zu gründen oder eine bestehende Stiftung zu unterstützen bedeutet, Sie hinterlassen eine nachhaltige Spur der Menschlichkeit auf diesem Planeten. Mehr