Ein Service des Lambertus-Verlags

Glossar: Glossar „Stiftungen”

Stiftungsaufsicht

Die Tätigkeit selbständiger Stiftungen unterliegt der Aufsicht durch die zuständigen Stiftungsbehörden der Bundesländer. Diese soll sicherstellen, dass der Stiftungsvorstand den Stiftungszweck nachhaltig verfolgt und die Vermögensinteressen der Stiftung wahrnimmt.

Bei selbständigen kirchlichen Stiftungen wird ein wesentlicher Teil der Stiftungsaufsicht von den Kirchenbehörden der evangelischen Landeskirchen oder der katholischen Bistumsverwaltungen wahrgenommen.

Treuhandstiftungen (unselbständige Stiftungen) unterliegen nicht unmittelbar der Stiftungsaufsicht.

Verwandte Einträge
Mehr dazu auf caritas.de:
Helfen auf besondere Art: Gründen Sie eine Stiftung

Eine eigene Stiftung zu gründen oder eine bestehende Stiftung zu unterstützen bedeutet, Sie hinterlassen eine nachhaltige Spur der Menschlichkeit auf diesem Planeten. Mehr