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Glossar: Glossar „Stiftungen”

Stiftersteuervorteile

Stifter(innen) können Zuwendungen zur Ausstattung oder Erhöhung des Stiftungsvermögens einer gemeinnützigen Stiftung bis zur Höhe von einer Million Euro innerhalb von zehn Jahren von der Steuer absetzen. Damit können sie ihr steuerpflichtiges Einkommen in diesem Zeitraum um bis zu einer Million Euro reduzieren.

Über die Steuerersparnis des Stifters oder der Stifterin unterstützt der Staat die Ausstattung oder Erhöhung von Stiftungsvermögen.

Die Stifter-Steuervorteile können zusätzlich neben den für gemeinnützige Stiftungen geltenden Spender-Steuervorteilen genutzt werden.

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