Ein Service des Lambertus-Verlags

Glossar: Glossar „Stiftungen”

Spendersteuervorteile

Wenn Steuerpflichtige an eine gemeinnützige Organisation spenden, erhalten sie von dieser eine Zuwendungsbestätigung. Diese weist den gespendeten Betrag und dessen gemeinnützige Verwendung zur Vorlage beim Finanzamt des/der Spendenden aus.

Auf dieser Grundlage kann der/die Spenderin die eigene Steuerlast mindern. Auf diese Weise unterstützt der Staat gemeinnützige Aktivitäten in der Gesellschaft.

Maximal werden Spendenbeträge als Sonderausgaben anerkannt, die 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Spenders/der Spenderin nicht überschreiten. Der Übertrag verbleibender Spendenbeträge auf Folgejahre ist aber möglich.

Verwandte Einträge
Mehr dazu auf caritas.de:
Helfen auf besondere Art: Gründen Sie eine Stiftung

Eine eigene Stiftung zu gründen oder eine bestehende Stiftung zu unterstützen bedeutet, Sie hinterlassen eine nachhaltige Spur der Menschlichkeit auf diesem Planeten. Mehr

Sie wollen helfen?

Das können Sie bei der Caritas ganz einfach und auf viele Arten: Spenden Sie für Hilfsprojekte im Inland oder im Ausland über unser Hilfswerk Caritas international. Sie wollen lieber Zeit spenden? Dann engagieren Sie sich ehrenamtlich oder .... Mehr