Der Spender oder Zustifter kann die Steuervorteile seiner Zuwendung nutzen, wenn er seiner Einkommensteuererklärung eine Spendenbescheinigung (steuerrechtlich korrekte Bezeichnung: Zuwendungsbestätigung) beifügt beziehungsweise sie auf Verlangen dem Finanzamt vorlegt. Hierbei sind amtlich vorgeschriebene Muster zu verwenden.
Zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen sind nur spendenabzugsberechtigte Organisationen befugt. Bis zu einem Betrag von 200 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis; erst über 200 Euro ist die Ausstellung einer Spendenbescheinigung obligatorisch.
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