Im Testament bestimmt der/die Erblasser(in), wer nach seinem/ihrem Tod Erbe oder Erbin wird (siehe "Erbschaft"). Testamentarisch kann auch festgelegt werden, wer ein Vermächtnis erhalten soll (siehe "Vermächtnis"). 
Ein Testament ist gültig, wenn der/die Erblasser(in) unter anderem den Text komplett von Hand schreibt und mit Datum und Unterschrift versieht. Es kann zu Hause aufbewahrt werden. Sicherer ist aber die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht (Nachlassgericht). Dort erfolgt die Registrierung im Zentralen Testamentsregister (ZTR).
Ein Testament kann auch durch Niederschrift beim Notar / bei der Notarin verfasst werden. Dieses notarielle Testament übergibt der Notar dem Amtsgericht zur Verwahrung und Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Im Todesfall informiert das für die Ausstellung der Sterbeurkunde zuständige Standesamt das Amtsgericht. 
	
	
	
			
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