Bei der nicht-rechtsfähigen Stiftung handelt es sich um eine Stiftung, die einen Treuhänder benötigt, der sie im Rechts- und Geschäftsverkehr nach Außen vertritt. Sie wird daher meist als Treuhandstiftung bezeichnet. Andere Bezeichnungen sind: unselbständige Stiftung oder fiduziarische Stiftung.
	
	
	
			
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