Dank der Spendenabzugsberechtigung einer Stiftung oder eines Vereins können Spender(innen) Steuervorteile für ihre Zuwendungen in Anspruch nehmen.
Stiftungen und Vereine sind spendenabzugsberechtigt, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind. Die Spendenabzugsberechtigung gemeinnütziger Stiftungen bezieht sich auf Spenden und auf Zustiftungen.
Eine eigene Stiftung zu gründen oder eine bestehende Stiftung zu unterstützen bedeutet, Sie hinterlassen eine nachhaltige Spur der Menschlichkeit auf diesem Planeten. Mehr