In der Satzung ist der Wille des Stifters / der Stifterin schriftlich niedergelegt – und damit die Ausgestaltung der Stiftung definiert. Die Satzung regelt Namen und Sitz der Stiftung, ihr Vermögen und ihren Zweck sowie Aufgaben und Zusammensetzung der Stiftungsorgane.
Eine eigene Stiftung zu gründen oder eine bestehende Stiftung zu unterstützen bedeutet, Sie hinterlassen eine nachhaltige Spur der Menschlichkeit auf diesem Planeten. Mehr