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Glossar: Glossar „Stiftungen”

Zustiftung

Zustiftungen sind Vermögenswerte, die der Stifter / die Stifterin oder Dritte der Stiftung zuwenden, um das vorhandene Stiftungsvermögen noch zu erhöhen. Bei Zustiftungen unterliegen nur deren Erträge dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, nicht das zugestiftete Vermögen selbst. Zustiftungen sind sinnvoll, wenn das ursprüngliche Vermögen zu gering ist, um eine eigene selbständige oder unselbständige Stiftung zu gründen. Zustiftungen werden über die Zweckbestimmung als solche gekennzeichnet.

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