Erbschaften oder Vermächtnisse an als gemeinnützig anerkannte Stiftungen sind von der Erbschaftsteuer vollständig befreit. Die Stiftung erhält das Vermögen im Unterschied zu anderen Erb(inn)en und Vermächtnisnehmer(inne)n in voller Höhe.
Hat ein Erbe die mit Erbschaftsteuer belastete Erbschaft bereits angenommen und überträgt sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Tod des Erblassers / der Erblasserin einer gemeinnützigen Stiftung, erlischt die bereits mit der Annahme der Erbschaft entstandene Erbschaftsteuerpflicht wieder.
Helfen auf besondere Art: Gründen Sie eine Stiftung
Eine eigene Stiftung zu gründen oder eine bestehende Stiftung zu unterstützen bedeutet, Sie hinterlassen eine nachhaltige Spur der Menschlichkeit auf diesem Planeten.
Mehr
Helfen Sie über Ihren Tod hinaus mit Testament oder Vermächtnis
Wenn Sie bei Ihrem Erbe die Arbeit der Caritas berücksichtigen wollen, unterstützen Sie über Ihren Tod hinaus Anliegen, die Ihnen wichtig sind: das sozialpolitische Engagement der Caritas in Deutschland und eine nachhaltige Hilfe für Menschen in Not.
Mehr